Deutschland:
Welche Parteien gibt es:
In Deutschland sind die Parteien für das politischen System von großer Bedeutung. Im Bundestag befinden sich zum aktuellen Zeitpunkt (Sommer 2021): CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem gibt es weitere kleinere Parteien, die Mandate im Europäischen Parlament oder in einem der 16 Landesparlamenten besitzen.
Wie sind sie entstanden:
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland in zwei Blöcke geteilt. In Westdeutschland herrschte ein Dreiparteiensystem, welches sich in den 1980er Jahre zu einem Vierparteiensystem wandelte. Die in Westdeutschland gegründeten Parteien wurden durch Lizenzen der alliierten Siegermächte möglich gemacht. Diese Lizenzen wurden damals an die: CDU, CSU, SPD, FDP und an die später verbotene KPD vergeben. Das Parteiensystem sollte neben den Strukturen der Weimarer Republik und dem Kaiserreich, vor allem auch an die neuen demokratischen Strukturen anknüpfen. 1949 wurde die sogenannte Fünfprozenthürde bereits verwendet (zunächst nur generell im Landesstimmenvergleich), bei der nur die Parteien ins Parlament kommen, die mindestens fünf Prozent der Stimmen haben.
In den 1950er Jahren entstanden außerdem einige kleinere Parteien und 1949 gab es 7 unterschiedliche Parteien im Bundestag. In Ostdeutschland wurde unter Anleitung der Sowjetunion die DDR gegründet. Dennoch gab es neben dem de facto Einparteienregime der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) auch noch weitere Blockparteien, die jedoch bis in das Jahr des Mauerfalls 1989 machtpolitisch weitgehend bedeutungslos blieben.
Wie wirkt es sich aus:
Das bundesdeutsche Parteiensystem hat eine hohe Stabilität. Zu den Parteien im ersten Bundestag sind bis zum jetzigen Zeitpunkt die Grünen, die Linke und AfD dazugekommen.
Über die Jahre hat sich aber die Organisation verändert und die Mitgliederzahl in den Parteien ist deutlich geschrumpft. Dennoch sind Mitglieder von Bedeutung und immer wieder greifen Parteien auch auf direkte Mitgliederentscheide zurück.
Ein wichtiger Punkt stellt ein zentraler Unterschied zwischen den Parteien in den Vereinigten Staaten und Deutschland dar: In Deutschland herrscht das Verhältniswahlrecht, bei dem
Wählerstimmen proportional auf die Sitzverteilung umgelegt werden, sodass die Parteienrepräsentation im Bundestag weitgehend dem tatsächlichen Stimmenanteil entspricht.
Die Parteien in Deutschland sind vom Artikel 21 aus dem Grundgesetzbuch rechtlich geschützt. Unter diesem Artikel sind die Rechte und Pflichten von der Gründung bis hin zum Verbot der Parteien festgehalten. Sie müssen ihre finanziellen Mittel und ihr Vermögen öffentlich machen. Sie finanzieren sich weitgehend aus staatlichen Zuschüssen abgeleitet u.a. vom Wahlergebnis, durch Spenden und monatliche Mitgliederbeiträge. Die Gründung einer Partei ist frei und es wird auch keine staatliche Genehmigung benötigt, die Partei muss jedoch mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung übereinstimmen. Zudem gibt es noch ein paar weitere technische Bedingungen, wie zum Beispiel, dass der Vorstand aus mindesten drei Mitgliedern bestehen muss.
Gegenüberstellung:
Ein weiterer großer Unterschied der Parteien in Amerika verglichen mit Deutschland, ist die Anzahl der Parteien, die im Mittelpunkt stehen. Zwar spricht die geringere Anzahl in Amerika für Stabilität der Parteien, gerade im Hinblicke auf die lange Zeitspanne. Allerdings bezweifle ich, dass die unterschiedlichen Meinungen der Bürger:innen nur in zwei Parteien repräsentiert werden können. Ich denke, dass durch ein Zweiparteiensystem schnell ein Schwarz-Weiß-Bild entstehen kann, welches z.B. in Amerika zu beobachten ist und das Land spaltet.
Doch auch unser deutsches Parteiensystem hat Nachteile. So wird ihm immer wieder eine zu geringe Effizienz nachgesagt.
Von Noaé van Draanen-Glismann