von Johannes Höchendorfer, SKI Jahrgang 2021/22

Noch nie war die Zahl der Personen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliegen müssen, so hoch wie derzeit. Mit einer Fluch aus der direkten Kristenregion erhoffen sich zahlreiche Menschen, neue und bessere Lebensperspektiven zu finden. Dafür nehmen sie sogar risikobehaftete Schlauchbootüberfahrten über das Mittelmeer in Kauf. Sehr häufig jedoch endet dieser Fluchtweg mit dem Tod.

Deshalb sollten die Aufnahmestaaten ihre Einwanderungsrichtlinien und Haltungen zur Migration zügig überdenken und neu ausrichten. Allen voran gilt dies auch für Deutschland.

Was genau ist Migration?

Migration beschreibt sämtliche Formen von grenzübertretenden Menschenbewegungen, entweder freiwillig z.B. durch Umzug oder unfreiwillig durch Vertreibung. Demgegenüber ist die Flucht abzugrenzen. Als Flüchtling bezeichnet man, laut der Genfer Flüchtlingskonvention Personen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befinde[en][…]“ (UNHCR 1951: 1).

Schätzungen zufolge gab es 2021 mehr als 84 Millionen Geflüchtete, Ende 2020 lebten davon 1,4 Millionen in Deutschland. Damit gilt Deutschland als das fünftgrößte Aufnahmeland von Flüchtlingen weltweit (vgl. UNO Flüchtlingshilfe Deutschland für den UNHCR 2021: o. S.) und ist auf diese Weise mit bedeutsamen Herausforderungen konfrontiert.

Welche Herausforderungen?

Während die Aufnahmeländer zusammen mit den Heimatstaaten langfristig die Fluchtursachen präzise bekämpfen sowie eine eindeutigere Regulation von Flucht und Migration bezwecken müssen, so gilt es auch den Gefahren während des Fluchtweges entgegenzuwirken. Daneben stellt die Entscheidung über den Aufenthaltsstatus sowie der daraus resultierenden Integration von Geflüchteten die vorrangigste Aufgabe dar. 

Was macht eine gute Migration aus?

Ein wichtiger Punkt dabei ist, zunächst eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU, um diese Mammutaufgabe auf mehrere Schultern zu verteilen. Dadurch können sich die einzelnen Staaten dann voll und ganz auf die Bewältigung der Integration fokussieren.

Zudem ist es entscheidend, vorhandene Traumata, an denen ein Großteil der Flüchtlinge leidet, aufzuarbeiten. Insbesondere bei Kindern, um so erstmal die Voraussetzung für weitere Schritte der Integration zu schaffen. 

Essenziell wird es bleiben, dass jedem Ankommenden der Spracherwerb und damit Bildung zuteilwird. Viele ehemalige Flüchtlinge, die nun ihre Heimat in Europa gefunden haben, bestätigen, es sei wichtiger denn je, die Sprache des aufnehmenden Staates zu erlernen, um Behördengänge zu meistern, im Berufsleben Fuß zu fassen und ebenso kulturell seinen Platz zu finden. Auch frühkindliche Förderprogramme müssen damit schon beginnen, um die Bildungschancen von geflüchteten Kindern deutlich zu erhöhen. 

Wenn Deutschland diese Prämissen im Auge behält und kontinuierlich umsetzt, wird dieses „Investment“ positive Früchte tragen (nach Meinung des Autors). 

Schon jetzt lässt sich eine solche Entwicklung abbilden. Die Zahl im Rahmen der Erwerbsmigration zugewanderten Fachkräfte hat sich besonders in Städten und in Südwestdeutschland erhöht. So kann der Fachkräftemangel ein Stück weit verkleinert, sowie das Sozialversicherungssystem leicht gestärkt werden. Mehr als jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Ausbildung besitzt schon jetzt eine ausländische Staatsangehörigkeit (vgl. Graf, Heß 2020: 4f.).

Das durch die Entwicklung eines hochbegehrten Impfstoffes bekanntgewordene Biontech-Gründerpaar zeigt als Paradebeispiel eine gelungene Einwanderung, die viele Chancen für die Geflüchteten und das aufnehmende Land mit sich gebracht hat. Diese Immigranten haben ein Vielfaches an den Aufwendungen für Integrationsmaßnahmen Deutschland zurückgegeben, weil sie sich willkommen gefühlt und ihren Platz in einer pluralistischen Gesellschaft gefunden haben.

Literaturverzeichnis

  • UNHCR. (1951). Genfer Flüchtlingskonvention. Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen, Art. 1 (A)-(B).
  • Flüchtlingshilfe, U. (2021, Dezember 2). Flüchtlingszahlen. UNO-Flüchtlingshilfe. Aufgerufen am 1. Januar 2022, von https://www.unofluechtlingshilfe.de/informieren/fluechtlingszahlen
  • Graf & Heß. (2020). Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 4–5.